Dieses aus der Gründerzeit stammende Objekt sollte zur Erhöhung der Wohnqualität mit einem Balkonsystem erweitert werden. Gleichzeitig sollte der ursprüngliche Charakter der Siedlung erhalten bleiben, die geplanten Balkone sich optisch nicht dominierend in das Wohnumfeld integrieren. Seitens des Bauamtes bestanden daher Denkmalschutzauflagen. Trotz der vorgestellten Balkone sollte die Sicht auf die Fassade weitgehend frei sein, die Farbe der Balkone dem Stil der Bauten entsprechen. Diese Vorgaben mußten bei der Konstruktion der Balkonsysteme berücksichtigt werden.
Eine wichtige Prämisse war, die Balkone trotz großer Spannweiten, die größten betragen 6 m, mit lediglich 4 Stützen zu stellen. Dies wurde durch zwei runde, leicht eingerückte vordere sowie quadratische Stützen mauerseitig realisiert. Die Kragplatten werden daher nicht nur von den Stützen selbst, sondern zusätzlich von untergesetzten Traversen getragen. Weiterhin mußte dem Umstand Rechnung getragen werden, daß die Gebäude unterschiedliche Geschoßmaße besitzen. Die Höhe der Balkone wurde so an die jeweiligen Gegebenheiten angepaßt.
Die Brüstungen der Balkone bestehen aus Flachprofil-Stabgeländer in RAL 7011 Eisengrau. Diese geben den Blick auf das Mauerwerk frei. Die Belegung der Balkonböden erfolgte mit Bangkirai. Die Balkone im Erdgeschoß erhielten teilweise Zugänge zu den Innenhöfen. Hierbei wurden die Treppengeländer in derselben Ausführung wie die Balkonbrüstung gewählt. Die Trittstufen sind aus Riffelblech gefertigt. Zur Entwässerung der Balkone wurden seitlich Fallrohre montiert.
Die Auswahl moderner Baumaterialien und deren konstruktionelle Anpassung bewirkt so eine wünschenswerte Kombination aus Wohnumfeldverbesserung bei gleichzeitigem Erhalt des ursprünglich angedachten Erscheinungsbildes durch die Erbauer.